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Nach
Rücksprache mit Ihnen, leiten wir folgende gerichtliche Maßnahmen ein:
- Gerichtliches
Mahnverfahren (Mahnbescheid)
- Zwangsvollstreckung
durch den Gerichtsvollzieher
- Lohn-
und Kontopfändungen usw.
- Eidesstattliche
Versicherung
- Beantragung
eines Haftbefehls
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